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Ihr Fahrzeug hat einen Unfallschaden?
Kfz Sachverstänigenbüro Pichura Bochum
Nach einem Verkehrsunfall müssen erst die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentiert und die Spuren gesichert werden. Der Schadensumfang muss nach Herstellervorgaben kalkuliert und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden. Ihr Kfz-Sachverständiger erstellt für Sie ein Unfallschadengutachten. Das Unfallschaden-Gutachten reichen entweder Sie selbst, Ihr Anwalt oder Ihr Kfz-Sachverständigenbüro bei der gegnerischen Versicherung ein. Die Kosten des Kfz-Unfallschadengutachtens gehören nach der geltenden Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt reicht für die vollständige Regulierung leider nicht aus. Sie verzichten hierbei telweise auf wichtige Punkte Ihre Entschädigung. Zum Beispiel: Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere. Darüber hinaus hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion.
Achtung! Niemals die gegnerische Versicherung um Hilfe bitten. Die Versicherungen "regulieren" dann in die eigene Tasche! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter damit Sie vollständig und schnell entschädigt werden.
Kfz Sachverstänigenbüro Pichura Bochum
Nach einem Verkehrsunfall müssen erst die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentiert und die Spuren gesichert werden. Der Schadensumfang muss nach Herstellervorgaben kalkuliert und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden. Ihr Kfz-Sachverständiger erstellt für Sie ein Unfallschadengutachten. Das Unfallschaden-Gutachten reichen entweder Sie selbst, Ihr Anwalt oder Ihr Kfz-Sachverständigenbüro bei der gegnerischen Versicherung ein. Die Kosten des Kfz-Unfallschadengutachtens gehören nach der geltenden Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt reicht für die vollständige Regulierung leider nicht aus. Sie verzichten hierbei telweise auf wichtige Punkte Ihre Entschädigung. Zum Beispiel: Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere. Darüber hinaus hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion.
Achtung! Niemals die gegnerische Versicherung um Hilfe bitten. Die Versicherungen "regulieren" dann in die eigene Tasche! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter damit Sie vollständig und schnell entschädigt werden.


0234/92783315 oder mobil unter: 0172/2812011
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 20:00 Uhr auch mobil erreichbar. Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen nach telefonischer Vereinbarung. Wir besichtigen Ihr beschädigtes Fahrzeug selbstverständlich auch bei Ihnen vor Ort und besprechen mit Ihnen gemeinsam alle weiteren Schritte.