Kfz-Sachverständigenbüro Pichura in Bochum, Wertminderung Autounfall, Wertminderung, Unfallschaden-info

Wertminderung (Merkantiler Minderwert)


Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter im Rahmen der Schadensabwicklung einen Rechtsanspruch wegen Wertminderung. Die Wertminderung ist ein erstattungspflichtiger Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Schädigers ebenfalls tragen muss. Die Wertminderung wird damit begründet, dass auch ein bereits instandgesetztes Unfallfahrzeug im Falle einer späteren Veräußerung einen niedrigeren Erlös erzielen könnte als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge und das unabhängig vom Alter des beschädigten Fahrzeuges.
Der Minderwert wird im Unfallschadengutachten gesondert ausgewiesen.  




Mit dieser Beule ist der kleine leider weniger wert!!

20 Jahre in einer Hand. Solche Fahrzeuge haben eine Wertminderung verdient!!!
Liebhaberfahrzeuge


Mit der längst überfälligen Entscheidung hat des LG Berlin am 25.06.2009 (41 S 15/09)  einem 11 Jahre alten Fahrzeug mit einer Gesamtlaufleistung von 183.000 km eine merkantile Wertminderung in Höhe von 450,00 Euro zugesprochen. Bei diesem Fahrzeug  handelte es sich um ein überdurchschnittlich, scheckheftgepflegtes und unfallfreies Fahrzeug im Erstbesitz.


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