
Classic Tax Diensteistungen und Preise Unfallschaden und was nun? Unfallschaden im Ausland Haftpflicht oder Kaskoschaden? Totalschaden Auslagenpauschale Bagatellschadensgrenze Die fiktive Abrechnung Miet- oder Ersatzwagen Nutzungsausfall ACHTUNG Schadenmanagement! Die 130% Grenze Rechtsbeistand Die Reparaturbescheinigung Restwert Wer hinten auffährt hat Schuld!? Wertminderung Wiederbeschaffungswert Oldtimergutachten Zustandsnoten für Oldtimer Checkliste für Oldtimer Oldtimerpreise Nutzungsausfall bei Oldtimern Wertminderung Oldtimer Wiederherstellungswert Wissenswertes Kundenfahrzeug des Tages Kontakt

Verkehrunfall 130% Grenze
Wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs um max. 30% übersteigen, können Sie ihr Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen. Sie müssen gewillt sein das Fahrzeug weiter nutzen zu wollen und die Reparatur muss nachweislich fachgerecht durchgeführt worden sein. Hierbei ist es Ihnen freigestellt, ob Sie die Reparatur selbst vornehmen oder aber das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.