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Ihr Kfz Sachverständigenbüro in Bochum und ganz NRW
Unfallschaden? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie als Geschädigter haben im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens immer das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen. Selbst bei ungeklärter Schuldfrage müssen Sie nicht den Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Bestehen Sie daher immer auf einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.
Wir besichtigen noch heute Ihr Fahrzeug in Bochum und ganz NRW, ermitteln die Schadenshöhe und den Umfang des Schadens. Wir erstellen für Sie ein Unfallschadengutachten und reichen es bei der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Anwalt ein. Bei unverschuldeten Unfällen trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. In dem Fall ist unsere Dienstleistung für Sie völlig kostenlos!
Wir agieren frei und unabhängig. Jetzt anrufen!
Nach einem Verkehrsunfall müssen erst die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert und die Spuren gesichert werden. Der Schadensumfang wird nach Herstellervorgaben kalkuliert und die Höhe der Reparaturkosten beziffert. Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Pichura in Bochumund Umgebung erstellt für Sie ein Unfallschadengutachten. Das Unfallschaden-Gutachten reichen entweder Sie selbst, Ihr Anwalt oder wir direkt bei der gegnerischen Versicherung ein. Die Kosten des Kfz-Unfallschadengutachtens gehören nach der geltenden Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt reicht für die vollständige Regulierung leider nicht aus. Sie verzichten hierbei teilweise auf wichtige Punkte Ihre Entschädigung. Zum Beispiel: Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere. Darüber hinaus hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion.
Achtung! Niemals die gegnerische Versicherung um Hilfe bitten. Die Versicherungen "regulieren" dann in die eigene Tasche! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter damit Sie vollständig und schnell entschädigt werden.
Unfallschaden an einem Oldtimer - Wozu brauche ich ein Oldtimergutachten?!
Warum Sie nach einem Verkehrsunfall ein Oldtimerunfallgutachten brauchen ist klar aber wozu überhaupt ein Oldtimerwertgutachten für die Oldtimerversicherung?
Diese Frage stellen sich irgendwann mal fast alle Oldtimerfahrer. Als Halter eines Oldtimers, Youngtimers oder eines Exoten müssen Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie im Schadensfall die Beweislast tragen. Sie müssen der Versicherung beweisen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug vor dem Schadenseintritt befand. Alles kein Problem solange das Fahrzeug noch vorhanden ist. Aber was machen Sie, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde oder in Flammen aufging? Jetzt haben Sie ein Problem, Sie können den Zustand des Fahrzeuges nicht mehr dokumentieren.
Nur ein professionelles und neutrales Oldtimergutachten, keine Selbsteinstufung, hilft Ihnen stets Missverständnisse und Risiken zu vermeiden.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug nach Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Wir ermitteln den Zustand des Fahrzeuges und bescheinigen Ihnen den aktuellen Marktwert oder den Wiederbeschaffungswert. Unsere professionellen Oldtimer-Wertgutachten sind von allen Oldtimerversicherungen anerkannt.